Tipps
Noch in diesem Jahr erledigen!
Finanzen und Termine
(11.11.2014) • Es sind noch knapp zwei Monate bis 2015. Zum Ende des Jahres ist es sinnvoll, noch einmal auf die wichtigsten Themen bei den Finanzen zu schauen, um keine Termine zu vers�umen oder finanzielle Vorteile zu verschenken. Worauf man bis zum Jahresende achten sollte ...
1. Die Senkung des H�chstrechnungszinses zum Januar 2015 ist auch f�r Berufsunf�higkeits- und Risikolebensversicherungen von Bedeutung: Mit Beginn des Jahres 2015 wird der Garantiezins f�r Neuvertr�ge von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt. Dies ist eine Auswirkung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG). Die Versicherer d�rfen bei ihren klassischen Lebensund Rentenversicherungen nun mehr eine geringere Verzinsung f�r die gesamte Laufzeit garantieren. Was viele Verbraucher nicht wissen: Auch die Risikolebensversicherung und Policen zur Absicherung der Berufsunf�higkeit (BU) sowie Pflegerenten sind von dieser Ver�nderung betroffen. Beispiel: Ein 30-J�hriger Angestellter (Berufsgruppe 1) schlie�t eine BU-Versicherung �ber eine Laufzeit von 37 Jahren ab, um bei Verlust seiner Arbeitskraft eine monatliche BU-Rente in H�he von 1.000 Euro zu erhalten. Der Bruttobeitrag kann aufgrund des niedrigeren Zinses um etwa sieben Prozent ansteigen, weil die Versicherungsgesellschaft k�nftig auch weniger Zinsen erh�lt. Bei ansonsten gleichen Kalkulationsbedingungen d�rfte sich der Zahlbeitrag f�r Verbraucher jedoch kaum �ndern.
2. Bei staatlicher Altersvorsorge komplette F�rderung sichern:
- Riester-Rente: Bei Riester-Vertr�gen sind Zuzahlungen bis zur H�chstgrenze m�glich, um die volle F�rderung auszusch�pfen. Die Zuzahlung f�r 2014 ist noch bis zum 31. Dezember 2014 m�glich. Achtung: Der Zulagenantrag f�r das vorvergangene Jahr 2012 ist dem Anbieter sp�testens zum 31. Dezember 2014 vorzulegen. Mit einem Dauerzulagenantrag entfallen die j�hrlichen Angaben zum rentenversicherungspflichtigen Einkommen. Dann sind dem Anbieter nur noch relevante �nderungen, wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes, mitzuteilen. Die Untergrenze f�r den Eigenbeitrag liegt f�r alle Riester-Sparer bei 60 EUR pro Jahr.
- R�rup-Rente: Selbstst�ndige, die ihre Einnahmensituation oft erst am Jahresende �berblicken, sollten �ber den Abschluss einer R�rup-Rente nachdenken. Diese kann mit einer Einmalzahlung beginnen. Au�erdem kann in bestehende Vertr�ge zugezahlt werden. Der Jahresbeitrag f�r eine R�rup-Rente kann bis zu 20.000 Euro bei Alleinstehenden (40.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnerschaften) betragen, von denen in diesem Jahr 78 Prozent (maximal 15.600 Euro, Verdopplung bei zusammenveranlagten Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnerschaften) steuerlich abzugsf�hig sind. Die R�rup-Rente ist die einzige staatlich gef�rderte private Altersvorsorgeform f�r Selbstst�ndige. Auch Angestellte k�nnen die Vorteile einer R�rup-Rente nutzen. Die Steuerersparnis kann �ber 30 Prozent der eingezahlten Beitr�ge ausmachen und steigt in den n�chsten Jahren noch stufenweise an.
- betriebliche Altersversorgung (bAV): Auch bei bestehenden bAV-Vertr�gen k�nnen Zuzahlungen vorgenommen werden. Mit der Entgeltumwandlung, bei der in diesem Jahr bei Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen Beitr�ge bis zu 2.856 Euro (monatlich: 238 Euro) gef�rdert werden, sparen Arbeitnehmer Steuern und im Regelfall Sozialversicherungsbeitr�ge. Damit die Zuzahlung steuerlich anerkannt wird, muss sie noch vor dem 31. Dezember 2014 erfolgen.
3. Leistungen der sozialen Pflegeversicherung 2014 privat erg�nzen: Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt im Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte auf dann 2,35 Prozent (Kinderlose: 2,6 Prozent). Parallel dazu werden die Leistungen f�r die derzeit 2,6 Millionen Pflegebed�rftigen geringf�gig erh�ht. Gleichwohl reichen die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nicht aus, die Kosten im Pflegefall zu decken. Eine zus�tzliche private Pflegevorsorge ist ratsam und sollte noch 2014 angegangen werden. Aufgrund der Senkung des H�chstrechnungszinses werden die Pr�mien f�r eine private Absicherung von 2015 an h�her ausfallen. So zahlt ein/e 50-J�hrige/r 2014 f�r 1.000 Euro Pflegerente 19.500 Euro. Im Jahr 2015 sind es fast 18 Prozent mehr, n�mlich 23.000 Euro.
4. Beitrags�nderung in der GKV und Erhebung von Zusatzbeitr�gen: Der allgemeine Beitragssatz f�r die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) betr�gt zum 1. Januar kommenden Jahres 14,6 Prozent, der allein von Arbeitnehmern zu tragende Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten entf�llt. Ob diese Beitragsreduzierung allerdings bei den gesetzlich Versicherten ankommt, ist mehr als fraglich. Bei Arbeitnehmern ist der Arbeitgeberanteil auf 7,3 Prozent eingefroren, k�nftige Beitragssteigerungen m�ssen alleine vom Versicherten getragen werden. Aufgrund einer Prognose des GKV-Spitzenverbandes ist f�r 2015 mit einer Finanzierungsl�cke von elf Milliarden Euro zu rechnen. Diese L�cke f�hrt zu geringeren Zuweisungen des Gesundheitsfonds an die einzelnen Krankenkassen. Die Kassen k�nnen nach Meinung ihres Verbandes die Finanzierungsl�cke nur durch Zusatzbeitr�ge schlie�en, die sie bei ihren Versicherten erheben. Da der Zusatzbeitrag von jeder Kasse individuell erhoben wird, kann es sich lohnen, zu einer Kasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag zu wechseln. Vor einem Wechsel sollte in jedem Fall auch gepr�ft werden, welche Zusatzleistungen eine Krankenkasse erbringt. Jedem GKV-Mitglied steht bei einer Beitragserh�hung ein Sonderk�ndigungsrecht zu.
5. Immobilientransaktionen in Nordrhein-Westfalen und dem Saarland dieses Jahr abwickeln: Wer in NRW oder der Saar-Region eine Immobilientransaktion plant und alle Fragen zu Kauf, Finanzierung usw. gekl�rt hat, sollte sie noch 2014 notariell beurkunden, denn beide L�nder erh�hen ihre Grunderwerbsteuer zum kommenden Jahr. Im Saarland wird von 5,5 auf 6,5 Prozent erh�ht, in NRW sogar um eineinhalb Prozentpunkte von 5 auf ebenfalls 6,5 Prozent.
6. Bausparen und Wohnungsbaupr�mie: Um die volle Wohnungsbaupr�mie (WoP) f�r 2014 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag ratsam. Die WoP betr�gt 8,8 Prozent und wird auf bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) gew�hrt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht �berschritten werden. Bei Vertr�gen, die seit Januar 2009 abgeschlossen wurden, wird die WoP nur noch gezahlt, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich genutzt wird. Das hei�t, eine Immobilie muss gebaut, gekauft oder modernisiert werden.
7. Steuerklasse: Wer f�r 2014 noch die Steuerklasse wechseln m�chte, muss dies bis sp�testens 30. November dem Finanzamt melden. Die neue Kombination gilt dann vom 1. Dezember an. Gestattet wird bis auf wenige Ausnahmen lediglich ein Wechsel im Jahr.
Quelle: // Plansecur Management GmbH & Co. Marketing und Service KG (2014)
©Bild: (1) � Thorben Wenger / pixelio.de
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