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Keine �bergangsfrist f�r Vermittler von Direktinvestments

Kleinanlegerschutzgesetz schafft zeitliche Probleme

(03.02.2015) • Vermittler von Direktinvestments (zum Beispiel Container) haben keine �bergangsfrist, um eine Erlaubnis gem. � 34f Abs. 1 Nr. 3 nachzuweisen. Das k�nnte insbesondere beim Ablegen des Sachkundenachweises zum Problem auf der Zeitachse f�hren.

Somit ist deren Vermittlung ab Inkrafttreten des Anlegerschutzgesetzes erlaubnispflichtig. Personen, die bereits �ber eine Erlaubnis gem. � 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO verf�gen, erhalten diese Erlaubniserweiterung automatisch. Wer die Erlaubnis zur Vermittlung von Verm�gensanlagen jedoch noch nicht hat, muss diese neu beantragen. Neben einer VSH-Deckung ist daf�r auch der Nachweis der Sachkunde f�r �Verm�gensanlagen� erforderlich.

Inhabern einer � 34c-Erlaubnis f�r Darlehen r�umt der Gesetzgeber daf�r eine �bergangsfrist von 12 Monaten ab Verk�ndung des Gesetzes ein. Im Kabinettsentwurf ist nicht vorgesehen, dass Vermittler von Direktinvestments eine �bergangsfrist erhalten. Diese Vermittler m�ssen ab Inkrafttreten des Gesetzes ihre Erlaubnis (und somit Sachkunde) nachweisen k�nnen.

Vermittler von � Bisherige Erlaubnis � Konsequenz durch KleinanlegerschutzG �
  • Partiarischen Darlehen oder
  • Nachrangdarlehen
  • � 34c Absatz 1 Satz 1
    Nummer 2
  • 6 Monate �bergangsfrist f�r die Beantragung � 34f Abs. 1 Nr. 3 (�Verm�gensanlagen�) ab Verk�ndung
  • 12 Monate �bergangsfrist f�r den Sachkundenachweis ab Verk�ndung
  • Bis Vorlage Sachkundenachweis: nur Erlaubnis f�r die Vermittlung von Partiarischen Darlehen und Nachrangdarlehen
  • Ab Vorlage Sachkundenachweis: Erlaubnis f�r alleVerm�gensanlagen gem. � 34f Abs. 1 Nr. 3 (�Verm�gensanlagen�)
  • Direktinvestments (zum Beispiel Container) mit Zins- bzw. R�ckzahlungsversprechen
  • Gewerbeanmeldung (Vermittlung von Direktinvestments war bisher nicht erlaubnispflichtig, daher �hilft� auch keine Erlaubnis gem. � 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, um eine �bergangsfrist zu erhalten)
  • Keine �bergangsfrist
  • Erlaubnis gem. � 34f Abs. 1 Nr. 3 (�Verm�gensanlagen�) muss ab Inkrafttreten des KleinanlegerschutzG vorliegen


�Wir empfehlen allen Vermittlern von Direktinvestments, unverz�glich die Sachkunde f�r Verm�gensanlagen abzulegen. Dann tappen sie nicht in die Falle einer fehlenden �bergangsfrist�, r�t GOING PUBLIC! Vorstand Ronald Perschke. �Mit �ber 7.500 Vermittlern, die wir in 2013/14 auf die Finanzanlagenfachmann IHK vorbereitet haben, finden Vermittler bei uns ein hervorragendes Angebot, um sich auf die � 34f-Sachkundepr�fung vorzubereiten�, so Perschke weiter.

Das Kleinanlegerschutzgesetz ist im November 2014 vom Bundeskabinett beschlossen worden und ist auf dem Weg in den Bundestag. Es folgt dem Koalitionsvertrag der besagt, dass kein Finanzprodukt mehr unreguliert sein soll und ist Teil des �Aktionsplan der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt�. Eine Verk�ndung noch vor der Sommerpause 2015 ist m�glich.

Informationen zum Schulungsangebot finden Interessierte hier.

Quelle: // GOING PUBLIC! Akademie f�r Finanzberatung AG (2015)
©Bild: (1) � Timo Klostermeier / fotolia.com
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