Kapital

F�r alle Vorsorgesparer

So ist die Privatrente auch bei Langzeitarbeitslosigkeit sicher

(23.04.2015) • Wenn der Job erst einmal weg ist, schwindet auch schnell das Ersparte. Denn bevor der Staat Arbeitslosengeld II zahlt, m�ssen Betroffene ihr Verm�gen aufbrauchen. Auch Altersr�cklagen sind durch das sogenannte Schonverm�gen nicht automatisch gesch�tzt. ,,Im Fall einer Langzeitarbeitslosigkeit droht auch der Verlust von Teilen der privaten Altersvorsorge'', warnt Michael Greifenberg, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. Doch der Verlust l�sst sich minimieren.

Was ist das Schonverm�gen?

Das sogenannte Schonverm�gen steht im deutschen Sozialrecht f�r jenen Teil des Privatverm�gens, den der Staat nicht antasten darf. Wer Sozialleistungen bezieht, hat etwa das Recht auf ein angemessenes Auto und einen angemessenen Hausrat. Dazu kommt ein gesetzlicher Freibetrag, der Verm�genswerte wie beispielsweise Bargeld, Girokontoguthaben, Wertpapiere und Lebens- bzw. Rentenversicherungen umfasst. Pro abgeschlossenem Lebensjahr werden 150 Euro als Freibetrag angesetzt, mindestens aber 3.100 Euro. Unabh�ngig vom Schonverm�gen sind gef�rderte Altersvorsorgeformen wie die Riester- oder die R�rup-Rente im Falle einer Langzeitarbeitslosigkeit vor staatlichem Zugriff gesch�tzt. Dieser Schutz gilt bis zum Rentenbeginn und nur f�r das gef�rderte Kapital.

Was k�nnen Betroffene tun, wenn das Schonverm�gen bereits ausgesch�pft ist?

F�r geldwerte Anspr�che, die der Altersvorsorge dienen, wie zum Beispiel Guthaben aus nicht gef�rderten Lebens- und Rentenversicherungen, kann eine zus�tzliche Schongrenze genutzt werden. Diese betr�gt 750 Euro pro abgeschlossenem Lebensjahr. Voraussetzung ist jedoch, dass die Versicherung nicht vor dem Eintritt in den Ruhestand f�llig wird und der Kunde mit seinem Versicherer einen sogenannten Verwertungsausschluss vereinbart. Die Vereinbarung sollte rechtzeitig vor Beantragung des Arbeitslosengeldes II getroffen werden. Hierbei ist zu beachten: "Ein Verwertungsausschluss bedeutet unwiderruflich, dass eine Leistung aus dem Vertrag erst ab Rentenbeginn ausgezahlt wird. Der Vertrag kann vorher nicht gek�ndigt werden", sagt Michael Greifenberg. Das gilt auch dann, wenn Betroffene wieder Arbeit finden und kein Geld vom Staat mehr beziehen.

Quelle: // COSMOS Versicherung AG (2015)
©Bild: (1) � Tim Reckmann / pixelio.de
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