Steuern
Steuererkl�rung: Abgabetermin verpasst?
Ablaufenden Fristen f�r die Steuererkl�rung 2014
(06.06.2015) • Derzeit herrscht in den deutschen Finanz�mtern emsiges Treiben: Denn nun m�ssen alle Steuererkl�rungen f�r 2014 bearbeitet werden. Der Stichtag f�r die Abgabe war der 31. Mai. Sollte Ihre Steuererkl�rung nicht dabeigewesen sein, haben Sie unter Umst�nden die Frist verpasst. Zumindest sollten Sie jetzt rasch handeln! Jedenfalls dann, wenn Sie zur Abgabe der Steuererkl�rung verpflichtet sind.
Wann m�ssen Arbeitnehmer eine Steuererkl�rung abgeben?
Der Gesetzgeber vermutet in bestimmten F�llen, dass er trotz Lohnsteuerabzug und/oder Vorauszahlungen w�hrend des Jahres von Ihnen zu wenig Einkommensteuer bekommen hat. Deshalb m�ssen Sie als Arbeitnehmer eine Einkommensteuererkl�rung abgeben, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft (� 46 EStG):
- Sie waren gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern besch�ftigt.
- Sie hatten unversteuerte Eink�nfte �ber 410 Euro; etwa Honorare, Renten oder Mieten.
- Auf Ihrer Lohnsteuerkarte ist ein Freibetrag eingetragen.
- Sie waren mit Ihrem berufst�tigen Ehepartner zusammen veranlagt und einer von Ihnen wurde nach Steuerklasse V oder VI besteuert oder Sie beide haben mit der Steuerklassenkombination IV/IV das Faktorverfahren gew�hlt.
- Sie haben Lohnersatzleistungen bezogen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld.
Wenn Sie allerdings einen Steuerberater beauftragt haben, sind Sie fein raus. Dann verl�ngert sich die Frist automatisch auf den 31. Dezember, sofern das Finanzamt nicht ausdr�cklich eine fr�here Abgabe verlangt. Der Grund f�r den sp�teren Termin ist simpel: Den Steuerexperten ist es nicht zuzumuten, die ganze Arbeit in den ersten f�nf Monaten des Jahres zu erledigen. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie Ihre Steuerunterlagen von einem Lohnsteuerhilfeverein bearbeiten und einreichen lassen.
Fristverl�ngerung beantragen
K�nnen Sie absehen, dass Ihre Steuererkl�rung auch in den n�chsten Tagen nicht fertig wird, bem�hen Sie sich unbedigt zeitnah um eine Fristverl�ngerung. Wenn Sie eine stillschweigende Fristverl�ngerung beantragen, ist diese schon so gut wie akzeptiert. Wenn Sie vom Finanzamt nichts mehr h�ren, ist Ihr Antrag genehmigt. Wichtig ist, dass Sie Gr�nde f�r Ihr Anliegen nennen. Dazu z�hlen beispielsweise ein Umzug, eine Dienstreise, Krankheiten oder fehlende Unterlagen. Akzeptiert das Finanzamt die Verl�ngerung, haben Sie in der Regel bis zum 30. September Zeit.
Quelle: // ARAG SE (2015)
©Bild: (1) � Timo Klostermeier / pixelio.de
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