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Unisex-Tarife: Einbeziehung von Bestandskunden verfassungswidrig

(26.01.2012) • Die zwangsweise Einbeziehung von Bestandskunden der privaten Krankenversicherung in Unisex-Tarife ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. Josef Isensee in einem Gutachten. F�r Neukunden gelten Unisex-Tarife ab dem 21. Dezember 2012. Die Einbeziehung von Bestandskunden war innerhalb des PKV-Verbandes diskutiert worden. �Entsprechende Pl�ne sind offenbar wieder vom Tisch, aber nur, weil man die Umsetzung f�r nicht m�glich hielt. Wir sind der Meinung, dass unabh�ngig von der Umsetzbarkeit eine Einbeziehung der Best�nde schon verfassungsrechtlich unzul�ssig ist und sehen uns jetzt in dieser Haltung best�tigt�, so Rolf Bauer, Vorstandsvorsitzender der Continentale Krankenversicherung.

Eine derartige Einbeziehung der Bestandskunden durch den Gesetzgeber stelle einen Eingriff in Grundrechte dar, so das Ergebnis des Gutachtens. Eingegriffen w�rde in die Vertragsfreiheit und die Eigentumsgarantie von privaten Krankenversicherern und ihren Versicherten, in die Freiheit der Berufsaus�bung der Unternehmen und die Handlungsfreiheit der Kunden. Verfassungsrechtlich zul�ssig sei ein solcher Eingriff nur dann, wenn �bergeordnete Interessen vorl�gen, so Prof. Dr. Dr. Isensee.

Davon k�nne aber nicht die Rede sein, wenn es darum geht, dass einzelne Versicherer Bestandskunden in die Unisex-Tarife einbeziehen wollen. �Das ist ein partikulares, privates Interesse, das sich der Gesetzgeber nicht zu eigen machen darf, weil er ausschlie�lich dem Wohl der Allgemeinheit verpflichtet ist. Das private Interesse einzelner Anbieter, von kalkulatorischen und wettbewerblichen Risiken verschont zu bleiben, rechtfertigt nicht, die Vertragsfreiheit der Konkurrenten, auch nicht die der Versicherungsnehmer einzuschr�nken�, so der Verfassungsrechtler. Einzelnen Unternehmen die Risiken des Wettbewerbs zu ersparen und deren private Interessen zu sichern, sei kein Grund f�r den Eingriff in die Grundrechte aller privaten Krankenversicherer und aller Versicherten.

Rolf Bauer, Vorstandsvorsitzender der Continentale Krankenversicherung a.G., begr��te das Gutachten. �Die EU-Kommission hat bereits im Dezember klargestellt, dass Bestandskunden in der privaten Krankenversicherung nicht auf Unisex-Tarife umgestellt werden m�ssen. Das Gutachten stellt jetzt klar, dass sie auch nicht umgestellt werden d�rfen. Daher werden wir in unserer ablehnenden Haltung voll best�tigt. Auf der Basis dieses Gutachtens sehen wir die Rechte unserer Versicherten auch f�r die Zukunft garantiert.�

Quelle: // Continentale Krankenversicherung a.G. (2012)
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