Steuern & Recht
Verbrauchersch�tzer machen den Weg frei f�r Nachforderungen bei Kapitalversicherungen
(20.06.2013) • Verbraucher haben Anspruch auf h�heren R�ckkaufswert. Anl�sslich einiger Verbandsklagen der Verbraucherzentrale Hamburg hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt: Auch bestimmte Bedingungsklauseln, die von vielen Lebensversicherern zwischen Mitte 2001 und Ende 2007 verwendet wurden, sind intransparent und damit unwirksam.
In der zweiten Jahresh�lfte 2012 wurden viele Urteile zugunsten der Verbraucher gef�llt: Den Anfang machte der BGH am 25. Juli 2012 mit einem Urteil gegen�ber dem Deutschen Ring (Az. IV ZR 201/10). Die Richter entschieden, dass bestimmte Klauseln zu den Themen �K�ndigung und Beitragsfreistellung� in den Lebensversicherungsvertr�gen des Versicherers intransparent sind und damit den Verbraucher unangemessen benachteiligen.
Die vom Versicherer verwendeten Bedingungen, wonach Abschlusskosten im Wege des sogenannten Zillmerverfahrens mit den ersten Beitr�gen des Versicherungsnehmers verrechnet werden, sind laut BGH unwirksam. Ebenfalls unwirksam sind bestimmte Klauseln zum Stornoabzug, den der Versicherer im Falle einer Vertragsk�ndigung und einer Beitragsfreistellung vorgesehen hat.
Am 17. Oktober 2012 folgte ein entsprechendes Urteil gegen die Generali (Az. IV ZR 202/10) und am 14. November 2012 war die ERGO an der Reihe (Az. IV ZR 198/10). Auch die Signal Iduna blieb nicht verschont (Az. IV ZR 200/10). Gegen die Allianz wurde ein verbraucherfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart am 10. Dezember 2012 rechtskr�ftig (Az. 2 U 138/10).









