Bildung & Wissen
BaFin-Verbraucherbeirat nimmt Arbeit auf
(21.06.2013) • Der Verbraucherbeirat bei der Bundesanstalt f�r Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist heute in Bonn zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Das neue Gremium soll die BaFin bei ihren Aufsichtsaufgaben aus Verbrauchersicht beraten.
Dem Beirat werden Vertreter von Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen, au�ergerichtlichen Streitschlichtungsstellen, der Gewerkschaften, Wissenschaftler sowie das Bundesverbraucherministerium angeh�ren. An der Auftaktsitzung nahmen Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner, der Abteilungsleiter Finanzmarktpolitik im Bundesfinanzministerium Dr. Levin Holle und BaFin-Pr�sidentin Dr. Elke K�nig teil.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner nannte die Einrichtung des Verbraucherbeirates �einen weiteren wichtigen Schritt zur St�rkung der Position der Verbraucher�. Insgesamt werde die Reform der Finanzaufsicht dazu beitragen, dass der Verbraucherschutz st�rker in den Fokus der Finanzaufsicht r�ckt und die Belange der Verbraucher noch besser Geh�r finden. �Der Austausch mit Experten unterschiedlicher Fachrichtungen ist wichtig und ich erhoffe mir vom Verbraucherbeirat wertvolle Impulse f�r unsere Arbeit�, erkl�rte BaFin- Pr�sidentin Dr. Elke K�nig. �Angesichts der geballten Expertise, die dort anzutreffen ist, werden wir sicher nicht entt�uscht.�
Reform st�rkt den Verbraucherschutz in der Finanzaufsicht
Die Einrichtung des Verbraucherbeirates ist Teil der Reform der Finanzaufsicht, die im Oktober 2012 in Kraft trat. Die Reform st�rkt die Rechte der Kunden von Banken und Versicherungen und ist ein zentraler Baustein zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Finanzmarkt. Mit der Reform wurde klargestellt, dass die BaFin im sogenannten kollektiven Verbraucherinteresse t�tig wird. Das ist dann der Fall, wenn ein Unternehmen gegen verbrauchersch�tzende Rechtsvorschriften verst��t und dieser Versto� in seinem Gewicht und seiner Bedeutung �ber den Einzelfall hinausreicht. Mit der Reform wurde zudem das Recht der Verbraucher und Verbraucherverb�nde, sich mit einer Beschwerde an die Bundesanstalt zu wenden, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Ein weiteres Signal zur St�rkung des Verbraucherschutzes: Erg�nzend zum Verbraucherbeirat ist das Bundesverbraucherministerium seit M�rz 2013 auch im Verwaltungsrat der BaFin vertreten. Damit nicht genug: Seit November 2012 m�ssen Anlageberater bei der BaFin registriert werden. Sie d�rfen nur dann von Instituten in der Beratung eingesetzt werden, wenn sie ausreichend qualifiziert sind. Sollten sich Kunden bei einem Institut �ber eine Beratung beschweren, m�ssen die Banken die Beschwerde zwingend der BaFin melden. Und die Einrichtung des Beraterregisters hat sich bereits bew�hrt: Im April waren bereits �ber 180.000 Berater registriert; es wurden bisher rund 6.000 Kundenbeschwerden angezeigt.









