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Keine Sozialabgaben beim Ferienjob

(21.06.2013) • Die Sommerferien stehen vor der T�r. Viele Sch�ler nutzen die freie Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern. Bei einer kurzfristigen Besch�ftigung w�hrend der Sommerferien m�ssen sie keine Sozialversicherungsabgaben zahlen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Sch�ler, die lediglich in der freien Zeit zwischen zwei Schuljahren arbeiten, �ben eine kurzfristige Besch�ftigung aus. Daf�r m�ssen sie keine Beitr�ge zur Rentenversicherung zahlen, egal, wie viel sie in dieser Zeit verdienen. Eine kurzfristige Besch�ftigung liegt immer dann vor, wenn zwei Monate oder f�nfzig Arbeitstage im Jahr nicht �berschritten werden. Die Begrenzung muss aber im Voraus festgelegt sein, so die Deutsche Rentenversicherung Bund.

�ben die Jugendlichen mehrere Ferienjobs im Laufe eines Jahres aus, werden alle Arbeitstage zusammengez�hlt. Die zeitliche Grenze d�rfen die Sch�ler nicht �berschreiten, wenn sie sozialversicherungsfrei bleiben m�chten.

Fragen zum Thema Ferienjob und Sozialversicherung beantworten die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800. Weitere Infos bieten die Seite www.deutsche-rentenversicherung.de und das Jugendportal www.rentenblicker.de im Internet.

Quelle: // Deutsche Rentenversicherung Bund (2013)
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