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Hochwasserkatastrophe: Sozialversicherung unterst�tzt betroffene Arbeitgeber
(21.06.2013) • K�nnen Arbeitgeber, die vom Hochwasser betroffen sind, ihre Sozialversicherungsbeitr�ge aufgrund der Notfallsituation nicht rechtzeitig zahlen, bekommen sie unb�rokratische Unterst�tzung von den Sozialversicherungstr�gern. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mit.
Die betroffenen Arbeitgeber k�nnen die Stundung der Sozialversicherungsbeitr�ge f�r die Monate Mai bis September 2013 bei ihrer Einzugsstelle beantragen. Auf Stundungszinsen wird in diesem Zusammenhang verzichtet. Au�erdem werden keine S�umniszuschl�ge und Mahngeb�hren erhoben.
In einem entsprechenden Antrag sollte auf die Betroffenheit durch das Hochwasser hingewiesen werden. Als Nachweis reicht etwa eine Best�tigung der Gemeinde, Fotos des Betriebsgeb�udes, auf denen die Sch�den sichtbar sind, oder eine glaubhafte Erkl�rung, dass ein Hochwasserschaden eingetreten ist.
Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, beim kostenlosen Servicetelefon unter der Nummer 0800 10004800 oder unter www.deutscherentenversicherung. de im Internet.









