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Steuern & Recht

Interview des Tages mit Nicole Mutschke

(16.03.2011) • AWD-Anleger: Wann ist eine Beratung falsch? Bei geschlossenen Fonds m�ssen Risiken benannt werden / Falschberatung kann Schadensersatzanspr�che begr�nden

Eine sichere Geldanlage mit gro�en steuerlichen Vorteilen � so wurden und werden geschlossene Fonds h�ufig angepriesen. Doch nicht selten stellt sich heraus, dass die Renditen geringer sind als erwartet. Im schlimmsten Fall kommt es sogar zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Dar�ber hinaus sehen sich viele Anleger mit Steuerforderungen beziehungsweise -nachforderungen konfrontiert. Aktuell ist die Finanzberatung AWD in die Kritik geraten, weil sie ihre Kunden falsch beraten haben soll. Nicole Mutschke, Fachanw�ltin f�r Bank- und Kapitalmarktrecht, sagt, worauf es ankommt.

  • experten-netzwerk: Aber wann ist eine Beratung falsch und welche M�glichkeiten haben Anleger, sich zu wehren
  • Frau Nicole Mutschke: Wer sich als Anleger gesch�digt sieht, kann sich nat�rlich an den Fondsinitiator wenden, um Anspr�che geltend zu machen. Aber: Ausgerechnet die Initiatoren k�nnen sich am schnellsten der Haftung entziehen, weil hier die Verj�hrung der Anlegeranspr�che zuerst eintritt. Erfolgversprechender ist ein Vorgehen gegen�ber dem Berater, der die Kapitalanlage vermittelt hat � im aktuellen Fall zum Beispiel der AWD. Denn der Anlageberater ist verpflichtet, besonders differenziert und fundiert zu beraten.
  • experten-netzwerk: Worauf muss der Berater somit ein besonderes Augenmerk legen?
  • Frau Nicole Mutschke: Er muss das Anlageobjekt � also die Fondsbeteiligung � dahingehend beurteilen, ob diese f�r den jeweiligen Kunden als Anlageobjekt geeignet ist und seinen Anlagezielen entspricht. Wenn dem Anleger zum Beispiel die Sicherheit einer Geldanlage �ber alles geht, ist eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds wohl grunds�tzlich nicht anlegergerecht.
  • experten-netzwerk: Muss der Berater die Risiken nicht auch unabh�ngig vom Anlageziel offenlegen?
  • Frau Nicole Mutschke: In der Tat muss der Berater den Anleger auch unabh�ngig von dessen Anlagezielen �ber alle Risiken der Fondsbeteiligung aufkl�ren. Dazu geh�ren unter anderem:
  • - Das Totalverlustrisiko
    - Die Gefahr von Nachschusspflichten
    - Das Risiko einer abweichenden Beurteilung des Finanzamtes hinsichtlich der steuerlichen Behandlung
  • experten-netzwerk: Wie sieht es mit den Banken aus? Gibt es hier eine Informationspflicht der Kreditinstitute?
  • Frau Nicole Mutschke: Ja, nach j�ngster Rechtsprechung m�ssen Banken den Anleger �ber R�ckverg�tungen informieren, die sie f�r die Vermittlung der Fondsanteile erhalten. Dennoch geschah das in den Beratungsgespr�chen h�ufig nicht. �Es bestehen gute Aussichten f�r Anleger, Schadensersatzanspr�che erfolgreich geltend zu machen, wenn sie falsch beraten worden sind�, so die Einsch�tzung von Nicole Mutschke, Fachanw�ltin f�r Bank- und Kapitalmarktrecht.
  • experten-netzwerk: Wie verh�lt es sich dabei mit der Verj�hrungsfrist?
  • Frau Nicole Mutschke: Nach aktuell herrschender Meinung droht zum 31. Dezember 2011 die absolute Verj�hrung aller Anspr�che, die vor dem Jahr 2002 entstanden sind. Anleger sollten sich also beeilen. Bisher bestehen gute Chancen, dass die Anspr�che der Gesch�digten nicht verj�hrt sind. Das wird sich ab dem n�chsten Jahr �ndern. In diesem Jahr erwarten wir daher eine Welle von Klagen. Das wird die Abl�ufe verz�gern und auch die Chance auf schnelle, kosteng�nstige und au�ergerichtliche Regelungen reduzieren. Wer jetzt seine Anspr�che von einem Fachanwalt f�r Kapitalrecht geltend macht, hat deshalb einen wichtigen Zeitvorteil.
  • experten-netzwerk: Vielen Dank f�r das Gespr�ch!

Die Kanzlei Mutschke hat sich auf die Rechtsgebiete Bank- und Kapitalmarkrecht sowie Arbeitsrecht spezialisiert. Die Rechtsanw�lte der Kanzlei betreuen insbesondere K�ufer von sogenannten Schrottimmobilien und Gesellschafter geschlossener Fonds. Inhaberin ist Nicole Mutschke, Fachanw�ltin f�r Bank- und Kapitalmarkt- sowie Arbeitsrecht. Sie greift auf Erfahrungen aus mehreren Hundert F�llen des Anlegerschutzes zur�ck und vertritt ihre Mandanten bundesweit engagiert gegen�ber Vermittlern, Verk�ufern, finanzierenden Banken und Fondsgesellschaften. Der Hauptsitz der Kanzlei ist D�sseldorf, die Zweigstelle befindet sich im westf�lischen Preu�isch Oldendorf. www.kanzlei-mutschke.de.


Bildquellen: Fotolia.com // Rechtsanwaltskanzlei Mutschke

Quelle: // Rechtsanwaltskanzlei Mutschke (2011)
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