News
Mit Nie�brauch Steuern sparen und sich im Alter absichern
(05.09.2013) • Die eigene Immobilie steht f�r Unabh�ngigkeit, Sicherheit und Altersvorsorge. Viele Deutsche wollen auch im Alter die eigenen vier W�nde selbst nutzen und ihr gewohntes Lebensumfeld nicht verlassen. Doch ungeplante Ver�nderungen, etwa Krankheit oder Tod eines Partners, aber auch umfangreiche und notwendige Instandhaltungsma�nahmen an der Immobilie, verbunden mit finanziellen Engp�ssen, k�nnen den Traum vom Lebensabend im eigenen Haus gef�hrden.
Eine M�glichkeit dies doch umzusetzen, kann nach Ansicht der W�stenrot Immobilien GmbH, der Immobilien-Maklergesellschaft des Vorsorge-Spezialisten W�stenrot & W�rttembergische, eine Schenkung mit Einr�umung eines Nie�brauchs sein. In einem solchen Fall k�nnen zudem noch Steuern gespart werden.
Nie�brauch ist im Allgemeinen zun�chst ein Nutzungsrecht an einer Sache und wird im �1030 des BGB geregelt. Durch Nie�brauchvereinbarungen k�nnen Immobilienbesitzer bereits zu Lebzeiten Haus oder Wohnung auf Familienmitglieder �berschreiben ohne alle Rechte daran aufzugeben. Das Eigentum geht an den Beschenkten, er wird zum rechtlichen Eigent�mer � die Nutzungsrechte bleiben beim Schenkenden, dem sogenannten wirtschaftlicher Eigent�mer, der das Objekt nutzen und Vorteile daraus ziehen kann.
Ein typischer Fall von Nie�brauch ist zum Beispiel die Schenkung einer Immobilie mit der Bedingung, im Grundbuch das lebenslange Wohnrecht f�r den Schenkenden festzuschreiben. Neben dem lebenslangen Wohnrecht, kann auch das Recht auf Vermietung der Immobilie eine Form des Nie�brauchs sein. Die Kombination beider Alternativen des sogenannten Vorbehaltsnie�brauch ist m�glich.
�Nie�brauch hat im Vergleich zu dem auch gebr�uchlichen �lebenslangen Wohnrecht� den gro�en Vorteil, dass die Nutznie�er etwa auch nach einem Umzug ins Alten- oder Pflegeheim die Immobilie weiter vermieten und die Mietertr�ge behalten d�rfen�, erkl�rt G�nter Sch�nfeld, Mitglied der Gesch�ftsf�hrung der W�stenrot Immobilien GmbH. �Gerade mit Blick auf die aktuellen Marktentwicklungen erscheinen Mieteinnahmen zudem zuverl�ssiger und h�her als Zinsen auf Kapitalanlagen, etwa nach dem Verkauf einer Immobilie�, sagt Sch�nfeld.
Erbschaftssteuer sparen
Die Nie�brauchsregelung wird h�ufig bei der Verm�gens�bertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge praktiziert. Wird eine Immobilie verschenkt, z�hlt sie sp�ter nicht zur Erbmasse und unterliegt somit nicht der Erbschaftssteuer. Allerdings m�ssen auch Schenkungen versteuert werden, doch der Gesetzgeber r�umt dabei alle zehn Jahre gewisse Freibetr�ge ein. Plant man eine Immobilien�bertragung langfristig und vorausschauend, ist dies von Vorteil und kann deutliche Einsparungen bringen.
Nie�brauch vertraglich regeln
Eine Schenkung bedarf immer eines Vertrags, der notariell beurkundet werden muss. Zudem ist eine Grundbucheintragung notwendig: Schenkung und Nie�brauch in Form von Wohn- und/oder Mietertragsrecht werden im Grundbuch als Belastung des Grundst�cks eingetragen. Mit diesem Eintrag ist der Nie�brauch auch gegen Dritte wirksam, wenn etwa der Beschenkte das Haus weiterverkauft.
Im Schenkungsvertrag kann zudem festgehalten werden, ob eine Ver�u�erung der Immobilie oder deren Belastung nur mit Zustimmung des Nie�brauchsberechtigten m�glich ist. Eine R�ckfallklausel im Vertrag regelt Ausnahmef�lle: Die Immobilie kann vom Schenkenden zur�ckgefordert werden, etwa bei grober Undankbarkeit, Tod oder Scheidung des Beschenkten oder drohendem Verm�gensverfall.
Der Nie�brauch einer Immobilie endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer, sp�testens mit dem Tod des Nie�brauchers. �bertragen oder vererben l�sst sich das Nie�brauchrecht nicht.
Eine Schenkung mit Nie�brauchvereinbarung kann in vielen F�llen sinnvoll sein, bedarf jedoch einer vorausschauenden Planung und Beratung. Notar und Steuerberater k�nnen hierbei m�gliche Recht- und Steuerfragen beantworten.








