Die Anwaltskammer hatte von der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung verlangt, eine nach �berzeugung der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung kundenfreundliche Regelung nicht mehr anzuwenden, nach der die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung unter bestimmten Voraussetzungen auf eine eigentlich anstehende R�ckstufung im Schadenfreiheitssystem verzichtet. Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung weigerte sich, eine entsprechende Erkl�rung abzugeben, und bot der Kammer stattdessen Gespr�che �ber die Gestaltung ihrer Schadenmanagementma�nahmen an. Diese Gespr�che lehnte die Anwaltskammer ab und legte beim Landgericht Bamberg Klage ein.
Die eben bekanntgegebene Abweisung der Klage wird von Dr. Ulrich Eberhardt, Vorstand der HUK-COBURG- Rechtsschutzversicherung, begr��t: "Das ist ein Urteil im Interesse unserer Kunden. H�tte das Gericht der Klage stattgegeben, h�tten wir unsere Kunden schlechter behandeln m�ssen, als wir das in unserem Hause traditionell eigentlich wollen."
Seit Herbst 2008 bietet die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung Tarife mit variabler Selbstbeteiligung an. Die anfangs vereinbarte Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schadenfall sinkt bei schadenfreiem Verlauf sukzessive bis auf 0 Euro, kann aber umgekehrt bis auf maximal 400 Euro ansteigen, wenn f�r den Vertrag Sch�den gemeldet werden.
Der Versicherte kann allerdings eine R�ckstufung f�r k�nftige Schadenf�lle vermeiden, wenn der Rechtsschutzfall durch eine anwaltliche Erstberatung beendet werden kann, ein Mediator eingeschaltet oder ein von der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung empfohlener Anwalt beauftragt wird. Letzteres wurde von der M�nchener Rechtsanwaltskammer beanstandet - sie sah hierin eine rechtlich unzul�ssige Einschr�nkung des Rechts auf freie Anwaltswahl.
Solche Empfehlungen werden von den Kunden jedoch immer h�ufiger gew�nscht. Die Kunden erwarten, dass ihr Rechtsschutzversicherer sich nicht mehr nur als reiner Kostenerstatter, sondern als "Lotse durch den Rechtsschutzfall" versteht, der sich st�rker als in der Vergangenheit um die Anliegen der Versicherungsnehmer k�mmert.
Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung hat darauf reagiert. Sie arbeitet verst�rkt mit einer gro�en Zahl erfahrener Anw�lte zusammen, die nach objektiven Kriterien ausgew�hlt werden. Dabei erzielt sie auch Kostenersparnisse durch effizientere Abl�ufe wie z.B. durch elektronische Kommunikation. An diesen Einsparungen l�sst die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung vor allem diejenigen Kunden teilhaben, die zu ihrer Realisierung beitragen, indem sie der Anwaltsempfehlung ihres Versicherers folgen. Vorstand Dr. Eberhardt: "Wir halten das Recht auf freie Anwaltswahl f�r eine wichtige S�ule unseres Rechtssystems. Daran r�tteln wir auch nicht. Niemand muss auf seinen pers�nlichen Vertrauensanwalt verzichten und unserer Empfehlung folgen. Wer aber unsere Hilfe sucht, den wollen wir nicht abweisen. Vielmehr geben wir Orientierung und st�rken damit den Service-Charakter der Rechtsschutzversicherung. Damit erh�hen wir die Rechtskultur. Wir freuen uns, dass wir mit unserer Haltung vor Gericht Verst�ndnis gefunden haben, und bleiben selbstverst�ndlich gegen�ber der Anwaltschaft weiter gespr�chsbereit. Allerdings m�sste das Gespr�chsangebot nun auch einmal angenommen werden."
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