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Steuern & Recht

Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien unterzeichnet

(04.02.2011) • Bundesfinanzminister Dr. Sch�uble und die spanische Vizepr�sidentin Salgado haben gestern am Rande des deutsch-spanischen Regierungstreffens in Madrid ein neues Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet.

Hierzu erkl�rt das Bundesministerium der Finanzen:

Das geltende deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 1966 ist eines der �ltesten deutschen Doppelbesteuerungsabkommen. Da dieses Abkommen durch die wirtschaftliche Entwicklung Spaniens �berholt ist, soll es durch einen modernen, den Anforderungen der gegenw�rtigen wirtschaftlichen Verh�ltnisse besser angepassten, Vertrag ersetzt werden. Die Verhandlungen �ber ein neues Abkommen wurden im Jahr 2006 aufgenommen und konnten nunmehr durch Unterzeichnung des neuen Abkommens erfolgreich abgeschlossen werden.

In seiner Struktur und seinem Inhalt entspricht das neue Abkommen weitestgehend anderen neueren deutschen Abkommen dieser Art und orientiert sich in Aufbau und Wirkungsweise an dem aktuellen Musterabkommen der Organisation f�r wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Als Investitionsanreize sind insbesondere die Absenkung des Quellensteuersatzes bei Dividenden aus zwischenstaatlichen Beteiligungen von bisher 10 % auf 5 % sowie der Verzicht auf ein Quellenbesteuerungsrecht bei Zinsen und Lizenzgeb�hren hervorzuheben.

F�r Sozialversicherungs-Renten hat neu auch der Kassenstaat ein begrenztes Besteuerungsrecht. F�r Neu-Rentner ab dem Jahr 2015 betr�gt der Quellensteuersatz 5 % und f�r Neu-Rentner ab 2030 betr�gt er 10 %. Gleiches gilt f�r staatlich gef�rderte Renten, wenn der Aufbau einer Rente �ber einen Zeitraum von mehr als 12 Jahren gef�rdert wurde. Nach dem Wechsel zur nachgelagerten Rentenbesteuerung (Freistellung in der Aufbauphase, Besteuerung in der Auszahlungsphase) wird so f�r Deutschland bei Wegzug des Rentenberechtigten ein angemessenes Besteuerungsrecht als Quellenstaat sichergestellt. F�r andere Renten verbleibt es bei dem ausschlie�lichen Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates des Rentenempf�ngers.

Dar�ber hinaus beinhaltet das neue Abkommen den umfassenden Informationsaustausch, wie ihn die OECD im Rahmen ihres Programms zur Eind�mmung des sch�dlichen Steuerwettbewerbs entwickelt hat.

Zu seinem Inkrafttreten bedarf das neue Abkommen der Ratifizierung durch die gesetzgebenden K�rperschaften. Der unterzeichnete Abkommenstext wird in den n�chsten Tagen auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen zur Verf�gung gestellt.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, (2011)

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