Organisationen
PKV mit Leitlinien zum Tarifwechsel
PKV kommt Verbraucherschutz entgegen
(15.10.2014) • Mit ihren neuen Leitlinien f�r einen transparenten und kundenfreundlichen Tarifwechsel kommt die Private Krankenversicherung dem gesetzlich vorgeschriebenen Service f�r ihre Versicherten nach.
Dazu erkl�rt der Vorsitzende des PKV-Verbandes Uwe Laue: �Wahlfreiheit und individueller Versicherungsschutz geh�ren zu den gro�en Pluspunkten der Privaten Krankenversicherung.
Damit unsere Versicherten jederzeit die f�r sie beste Tarifoption finden und ausw�hlen k�nnen, hat die Branche nun einen Leitfaden zum unternehmensinternen Tarifwechsel erarbeitet. Das Tarifwechselrecht gibt den Versicherten den Anspruch auf eine pers�nliche und bedarfsgerechte sowie kostenlose Beratung durch das Unternehmen beim Wunsch nach einem Tarifwechsel.
Der nun vorliegende Leitfaden erl�utert und konkretisiert aber nicht nur die geltende Rechtslage, sondern geht auch deutlich �ber das gesetzliche Tarifwechselrecht hinaus. So verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, bei Anfragen von Versicherten nach Tarifalternativen das gesamte Spektrum an m�glichen Zieltarifen aufzuzeigen oder geeignete Tarife im Kundeninteresse auszuw�hlen. Dabei werden die Auswahlkriterien durch einen unabh�ngigen Wirtschaftspr�fer testiert. �berdies verpflichten sich die teilnehmenden Versicherer, bei Pr�mienerh�hungen den Versicherten bereits ab dem 55. Lebensjahr (also 5 Jahre fr�her als nach den gesetzlichen Vorgaben) automatisch konkrete Tarifalternativen mit dem Ziel der Beitragsreduzierung zu nennen. Zugleich verpflichten sie sich, s�mtliche Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten.
Unternehmen mit einem Marktanteil von mehr als 82 Prozent der Privatversicherten haben sich verbindlich dazu bereit erkl�rt, den Leitfaden umzusetzen. Weitere Unternehmen mit nochmals rund 5 Prozent Marktanteil haben ihren Beitritt bereits angek�ndigt.
Bis zur vollen Umsetzung auch der �ber das geltende Recht hinausgehenden Elemente des Leitfadens ist ein zeitlicher Vor-lauf vorgesehen, weil insbesondere der Aufbau eines �berpr�fbaren Tarif-Auswahlsystems umfangreiche Ver�nderungen in der Unternehmens-EDV und der internen Organisation erforderlich macht.
Sp�testens 2016 wird der Leitfaden in vollem Umfang von allen teilnehmenden Unternehmen umgesetzt. Das geltende Tarifwechselrecht gem�� � 204 des Versicherungs-vertragsgesetzes ist davon selbstverst�ndlich unber�hrt.�
Den Leitfaden sowie eine Liste der teilnehmenden Unternehmen finden Sie unter: www.pkv.de/verband/tarifwechselleitfaden-mitgliedsunternehmen.

