Erbenermittlung - Fehlende Transparenz bei Hinterlegungen durch Amtsgerichte

VDEE e.V. fordert die Einrichtung eines Hinterlegungsportals

Die Praxis der Hinterlegung von Geld und Wertsachen bei Deutschen Amtsgerichten ist nicht mehr zeitgem�� und in gro�em Ma�e intransparent. Bei unbekannten Berechtigten - h�ufig in Nachlasssachen - erfolgt die Hinterlegung des Verm�gens zugunsten der Betroffenen. Diese Verfahren sind gesetzlich in den Hinterlegungsgesetzen der Bundesl�nder geregelt.

Bei unbekannten Berechtigten - h�ufig in Nachlasssachen - erfolgt die Hinterlegung des Verm�gens zugunsten der Betroffenen. Diese Verfahren sind gesetzlich in den Hinterlegungsgesetzen der Bundesl�nder geregelt.

Die von der Hinterlegung Betroffenen erfahren von der Hinterlegung in der �berwiegenden Zahl der F�lle nicht. Es erfolgt nach derzeitiger Gesetzeslage auch keinerlei Ver�ffentlichung zu den Hinterlegungen. Da die Anspruchsberechtigten im Regelfall keine Kenntnis von der Hinterlegung haben, erfahren sie hiervon nichts. Nach Ablauf der drei�igj�hrigen Hinterlegungsfrist f�llt das hinterlegte Verm�gen sodann an den entsprechenden Landesfiskus.

Aus Sicht des Verbandes Deutscher Erbenermittler (VDEE) e.V. ist diese Praxis nicht mit dem grundrechtlichen Schutz des Eigentums (Artikel 14, Absatz 1) vereinbar und im Zeitalter des Internets auch aus technischen Gr�nden nicht mehr vertretbar. Der grundrechtliche Eigentumsschutz erfasst auch die hinterlegten Verm�genswerte, die den Betreffenden nicht bekannt sind.

Im Rahmen der heutigen M�glichkeiten durch das Internet und die fortschreitende Vernetzung besteht von staatlicher Seite die M�glichkeit, diese hinterlegten Verm�genswerte mit verh�ltnism��ig geringem Aufwand bekannt zu machen. Der VDEE setzt sich in diesem Zusammenhang f�r die Schaffung einer Internetdatenbank ein, in der die Berechtigten nach hinterlegten Verm�genswerten suchen k�nnen. Vergleichbare Datenbanken gibt es bereits in zahlreichen Staaten. In Gro�britannien, Neuseeland und mehreren US-Bundesstaaten sind Internet-Datenbanken zu "unclaimed funds" vorhanden, bei denen die Berechtigten entsprechende Suchanfragen online stellen k�nnen.

Auch in der Bundesrepublik wurden in der Justizverwaltung in den letzten Jahren bereits zahlreiche neue Datenbanken und Internetportale geschaffen. Zu erw�hnen ist das gemeinsame Registerportal der L�nder, bei dem bundesweit vor allem Handelsregistereintragungen und - bekanntmachungen abgerufen werden k�nnen.

Daneben gibt es ein vergleichbares Portal der L�nder zu bundesweiten Insolvenzbekanntmachungen. Ferner sind in den letzten Jahren das Zentrale Testamentsregister sowie das Vorsorgeregister neu geschaffen worden.

Aus Sicht des VDEE ist es daher an der Zeit, auch f�r den Bereich der Hinterlegungen ein entsprechendes Portal zu errichten. Der VDEE hat sich mit diesem Ansinnen an die Parteien sowie die entsprechenden Bundestagsfraktionen gewandt.

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Hallo, hier steht der Text des FlyIn.
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