Sozialhilfeempf�nger bei der Pflege benachteiligt

�rmere Pflegebed�rftige erhalten keine Wohngruppenzuschl�ge

Die Verrechnungsmethode des Berliner Sozialhilfetr�gers bringt die �rmsten unter den Pflegebed�rftigen in der Hauptstadt um wichtige Zuschl�ge in ambulant betreuten Wohngruppen.

"Wer im Alter Sozialhilfe bezieht, ist in besonderem Ma�e auf alle gesetzlichen Leistungen angewiesen. In Berlin wird der Zuschuss f�r Pflegebed�rftige in Wohngruppen aber in vielen F�llen mit den Sozialhilfeleistungen der Hilfe zur Pflege verrechnet", kritisiert Dietrich Lange, Berliner Landesvorsitzender des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). Lange h�lt diese Verrechnung des Berliner Sozialhilfetr�gers zulasten der �rmsten Pflegebed�rftigen f�r rechtswidrig.

Wer in einer Wohngruppe lebt und dort gepflegt wird, erh�lt von der Pflegekasse monatlich einen pauschalen Zuschlag in H�he von 205 Euro, mit dem das Gemeinschaftsleben organisiert und die Verwaltung sowie die Betreuung finanziert werden soll. Dieser Betrag ist unabh�ngig von den individuellen Pflegeleistungen und soll gerade diese selbstbestimmte Form des Lebens im Alter unterst�tzen. "In der Realit�t gibt es in Berlin aber eine Zwei-Klassen-Gesellschaft", kritisiert Lange: "Die Beh�rden verwehren Sozialhilfeempf�ngern die zus�tzliche Leistung, indem sie die Betr�ge der Pflegekasse und der Sozialhilfe miteinander verrechnen. Ausgerechnet denjenigen, die am meisten auf die Zuschl�ge angewiesen sind, kommt die Unterst�tzung nicht zugute - de facto wird sie ihnen sogar vorenthalten."

Die Sozialbeh�rde argumentiert, die gesamte Wohngruppenversorgung w�re mit den Geldern f�r die Pflegeleistungen abgegolten. "Sp�testens seit dem 1. Januar 2015 ist diese Begr�ndung aber hinf�llig, nachdem im Pflegest�rkungsgesetz klargestellt wurde, dass mit dem Wohngruppenzuschlag der Pflegekasse nicht die Pflege der einzelnen Bewohner finanziert werden soll, sondern allgemeine T�tigkeiten in der Wohngemeinschaft", erkl�rt der bpa-Landesvorsitzende.

Lange fordert die Berliner Sozialbeh�rden auf, die derzeit praktizierte Verrechnung umgehend zu stoppen. Das Land Berlin k�nne sich nicht seit Jahren verst�rkt f�r die Verbesserung der Qualit�t in Wohngemeinschaften einsetzen und gleichzeitig diesen Abzug des entsprechenden Zuschlages bei Sozialhilfeempf�ngern vornehmen. Damit entlaste sich das Land Berlin auf Kosten der �rmsten, was nicht sein d�rfe.

Die mehr als 300 im bpa organisierten Berliner Pflegeunternehmen sollen darauf achten, dass auch Sozialhilfeempf�nger in Pflegewohngruppen alle finanziellen Hilfen bekommen, die ihnen zustehen.

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Hallo, hier steht der Text des FlyIn.
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