Versicherungs-Glossar
Altersvorsorge, Betriebliche (bAV)
(01.01.2013) Das Prinzip der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist schnell erkl�rt: w�hrend der Versicherungsnehmer rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer ist, befindet er sich in der Ansparphase; im Rentenalter werden die angesparten Betr�ge inklusive ihrer Rendite an den Versicherten ausgezahlt. Nach den neuen Gesetzesregelungen des Altersverm�gensgesetzes und den Erneuerungen des Betriebsrentengesetzes haben nun alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitsnehmer das Recht auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Das bedeutet, dass vom regul�ren Gehalt ein Teil nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt, sondern stattdessen f�r die betriebliche Altersvorsorge angespart wird. Die Sparbeitr�ge k�nnen dabei monatlich oder j�hrlich geleistet werden. Diese Art des Sparens hat mehrere Vorteile. Zum einen wird der Sparbeitrag meist vom Bruttogehalt des Arbeitsnehmers gezahlt. Dadurch entstehen steuerliche Vorteile. Zum anderen fallen bei betrieblich abgeschlossenen Sparvertr�gen meist weniger Kosten bei gleichzeitig h�heren Renditen an. Die angesparten Beitr�ge d�rfen au�erdem nicht verfallen. Das hei�t, was durch Entgeltumwandlung angespart wurde, wird mit einer Sicherheit von 100 Prozent im Rentenalter an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Auch bei Arbeitslosigkeit verf�llt dieser Anspruch nicht. Auch f�r Selbstst�ndige gibt es die M�glichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge. Diese k�nnen sich an die berufsst�ndischen Versorgungswerke wenden.
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Arbeitslosenversicherung, Private
(01.01.2013) Im Fall von Arbeitslosigkeit gibt es einen gesetzlichen Versicherungsschutz, der 60% des letzten Nettogehalts auszahlt. Wem das nicht reicht, kann sich zus�tzlich privat absichern. Die private Arbeitslosenversicherung �bernimmt dann die Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt und dem Arbeitslosengeld, also 40 Prozent des letzten Nettogehalts. Die Versicherung tritt nur unter bestimmten Bedingungen in Kraft. Diese k�nnen zum Beispiel sein, dass die Arbeitslosigkeit erst nach einer Versicherungslaufzeit von mehr als 2 Jahren eintreten, es sich um keinen befristeten Vertrag handeln darf und die Arbeitslosigkeit unverschuldet eintreten muss. Au�erdem ist es oft der Fall, dass der Versicherungbeitrag auch w�hrend der Arbeitslosigkeit weiter gezahlt werden muss, sodass nicht die vollen 40 Prozent des letzten Nettogehalts ausgezahlt werden.
Versicherungs-Glossar
Berufsunf�higkeitsversicherung
(01.01.2013) Die Berufsunf�higkeitsversicherung geh�rt zu den Invalidit�tsversicherungen und kann einzeln oder in Kombination mit einer Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen werden. Durch die Berufsunf�higkeitsversicherung wird der Fall des Eintritts von Berufsunf�higkeit aus gesundheitlichen Gr�nden � egal ob physischer oder psychischer Natur - abgesichert. Dabei ist zu beachten, dass nicht der entstandene Schaden abgedeckt wird, sondern dass die vertraglich vereinbarte Leistung (meist in Form einer monatlichen Zahlung bis zu einem bestimmen Zeitpunkt) geleistet wird. Sollte es also aus gesundheitlichen Gr�nden dazu kommen, dass ein Versicherungsnehmer im Versicherungszeitraum seinen Beruf nicht mehr aus�ben kann, wird die zuvor vereinbarte Leistung durch den Versicherer gezahlt.
Quelle: // experten-netzwerk GmbH (2013)
Versicherungs-Glossar
Britische Policen
(01.01.2013) Die Britischen Policen sind eine Form der privaten Altersvorsorge. Dabei wird ein fester Betrag, meist aus einer Lebensversicherung, einer Abfindung oder einem Erbe, meist bei einem Versicherer mit Sitz in Gro�britannien angelegt. Die meisten Versicherer bieten die M�glichkeit, den Betrag zu erh�hen, also zus�tzliches Kapital anzulegen. Die Besonderheit der Britischen Police ist, dass es sich bei dieser Form der Anlage um eine Investition in Fonds handelt, mit einem garantierten Wertzuwachs in Form eines j�hrlichen Bonus, der meist zwischen 6 und 9 Prozent Rendite betr�gt. Die Auszahlungen k�nnen in H�he des j�hrlichen Bonus oder h�her erfolgen, also kapitalverzehrend sein oder nicht. Ein Vorteil der Britischen Police ist der steuerliche Vorteil. Weiterhin gibt es keine K�rzungen der Renten durch Ber�cksichtigung des Risikos der Langlebigkeit, und auch Kosten bei Witwen- oder Waisenrente fallen hier meist nicht an.
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Versicherungs-Glossar
Elementarschadenversicherung
(01.01.2013) Sch�den, die durch Einwirken der Natur verursacht wurden, wie beispielsweise Sturm, Hagel, �berschwemmung, Erdbeben, Lawinen und Vulkanausbr�che werden auch als Elementarsch�den bezeichnet. Die Elementarschadenversicherung sichert diese Art von Sch�den bis zur H�he der vereinbarten Versicherungssumme ab. Oft ist der Schaden durch Feuer, Blitz, Leitungswasser, Sturm und Hagel schon durch die private Haftpflicht oder die Wohngeb�udeversicherung abgedeckt. F�r dar�ber hinausgehende Elementarsch�den empfiehlt sich die Elementarschadenversicherung.
Versicherungs-Glossar
Haftpflichtversicherung, private
(01.01.2013) Wenn jemand einen Schaden verursacht, egal, ob es sich dabei um einen Personen- oder einen Sachschaden handelt, muss er f�r diesen aufkommen - so steht es im Gesetz. Die Privathaftpflichtversicherung �bernimmt diesen Schaden in Form von Schadensersatz und Schadenregulierung bis zur zuvor vereinbarten H�he. Voraussetzungen daf�r sind, dass der Schaden durch (grobe) Fahrl�ssigkeit entstanden und innerhalb des privaten Bereichs eingetreten ist. Die Privathaftpflichtversicherung schlie�t dabei auch den passiven Rechtschutz ein. Darunter ist zu verstehen, dass der Versicherer die Kosten f�r das Abwehren eines unbegr�ndeten Anspruchs �bernimmt.
Versicherungs-Glossar
Hausratversicherung, privat
(01.01.2013) Die Hausratversicherung kommt f�r Sch�den, die am Inventar des Versicherungsnehmers entstanden sind, auf. Also Sch�den, die an den beweglichen Gegenst�nden innerhalb eines Geb�udes wie Einrichtungsgegenst�nden, Gebrauchsgegenst�nden oder Verbrauchsgegenst�nden eines Haushalts aufgetreten sind. Dabei sind laut den unverbindlichen Verbandsbedingungen des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) grunds�tzlich Sch�den durch folgende Gefahren versichert:
� Brand
� Blitzschlag
� Explosion
� Implosion
� Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder Teile davon oder Teile der Ladung
� Einbruchdiebstahl oder der Versuch dieser Tat
� Vandalismus nach einem Einbruch
� Raub oder der Versuch dieser Tat
� Leitungswasser
� Naturgefahren wie Hagel und Sturm; weitere Elementargefahren sind nur nach gesonderter Vereinbarung versichert.
Neben den Sachsch�den �bernehmen die Versicherungen auch Kosten f�r Aufr�umarbeiten, den Schutz der Versicherungsgegenst�nde, das Bewegen von Gegenst�nden zur Wiederherstellung der Ursprungssituation, Hotelkosten, Transport- und Lagerkosten, Schloss�nderungskosten, Bewachungskosten, Reparaturkosten f�r Geb�udeschaden und N�ssesch�den, sowie Kosten f�r provisorische Ma�nahmen.
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Haus- und Grundhaftpflichtversicherung
(01.01.2013) Diese Versicherung sichert Haus- und Grundbesitzer gegen Sch�den durch (fahrl�ssige) Verletzung ihrer Pflichten als Haus- und Grundbesitzer bis zur vereinbarten Versicherungssumme ab. Dabei sind auch deren zur Erf�llung dieser Pflichten angestellten Mitarbeiter versichert. Zu den versicherten Risiken geh�ren Sach- und Personensch�den durch zum Beispiel M�ngel am Eigentum (schlechte Beleuchtung, mangelhafte Reparatur der Treppe zum Hauseingang, �) oder Verletzung der R�um- und Streupflicht. Die Haus- und Grundhaftpflichtversicherung pr�ft au�erdem den Anspruch auf Leistung und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
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Kapitallebensversicherung
(01.01.2013) Klassisch � fondsgebunden Bei der Kapitallebensversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die zum einen den Todesfall des Versicherten absichert, also die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen des Versicherten in dessen Todesfall auszahlt. Zum anderen dient sie zur Verm�gensbildung und zahlt im Fall einer Nicht-Inanspruchnahme w�hrend der Laufzeit die vereinbarte Summe am Ende der Vertragslaufzeit aus. Die Beitragszahlung des Versicherungsnehmers kann dabei in Form einer Einmalzahlung zu Beginn des Versicherungsvertrages oder in Form von festgesetzten monatlichen Zahlungen erfolgen. Auch die Form der Auszahlung kann variabel vereinbart werden: Einmalzahlung oder monatliche Zahlung sind auch hier die beiden m�glichen Varianten. W�hrend der Laufzeit werden die Beitr�ge des Versicherten durch das Versicherungsunternehmen angelegt, wodurch dem Versicherten eine zuvor vereinbarte Rendite auf seine Beitr�ge zusteht. In was der Versicherer die Beitr�ge des Versicherten investiert, ist bei der klassischen Kapitallebensversicherung nicht vereinbart. Neben der klassischen Kapitallebensversicherung gibt es noch die fondsgebundene Kapitallebensversicherung. Hier wird vertraglich vereinbart, dass der Versicherer die Beitr�ge des Versicherten in Fonds investiert. Damit geht ein gewisses Verlustrisiko (durch Kursverluste) einher, das der Versicherer meist auf den Versicherungsnehmer abw�lzt. Dadurch besteht f�r den Versicherten die Gefahr seine Beitr�ge bei F�lligkeit ohne Rendite, also unverzinst oder sogar mit Verlust, zur�ck zu bekommen.
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Kfz-Kasko-Versicherung, privat
(01.01.2013) Die Kfz-Kaskoversicherung geh�rt zu den freiwilligen Versicherungen, ist also gesetzlich nicht notwendig. Sie deckt Sch�den am eigenen Fahrzeug ab, solange der Schaden nicht unter vors�tzlichen oder grob fahrl�ssigen Handeln entstanden ist.
Bei der Kfz-Kaskoversicherung wird zwischen Teil- und Vollkaskoschutz unterschieden. W�hrend bei der Vollkasko auch Sch�den durch mutwillige Besch�digung und Vandalismus eingeschlossen sind, muss der Versicherungsnehmer bei der Teilkaskoversicherung f�r Sch�den dieser Art selbst aufkommen. Bei beiden Varianten gibt es die M�glichkeit einer Selbstbeteiligung. Sch�den am eigenen Fahrzeug bis zur H�he der Selbstbeteiligung muss der Versicherungsnehmer dann selbst bezahlen. Bei der Teilkaskoversicherung �bernimmt der Versicherer die Kosten des gesamten Schadens, sollte er die H�he der Selbstbeteiligung �bersteigen. Bei der Vollkaskoversicherung hingegen, muss der Versicherte in jedem Fall den Schaden bis zur H�he der Selbstbeteiligung �bernehmen, der Versicherer �bernimmt ausschlie�lich den Schaden, der �ber den Betrag der Selbstbeteiligung hinaus geht (Anrechnung des Schadenfreiheitsrabatts).
Beispiele f�r Situationen, in welchen die Kfz-Kasko-Versicherung greift:
� Diebstahl
� Brand
� Glasbruchsch�den
� Elementarsch�den (z.B. Blitzschlag, Sturm, Hagel)









