Urteile
K�ndigung ohne Termin
(18.07.2013) Die K�ndigung eines Arbeitsverh�ltnisses, die �zum n�chstm�glichen Zeitpunkt� ausgesprochen wird, ist laut ARAG dann nicht zu beanstanden, wenn der betroffene Besch�ftigte durch einen Hinweis auf die ma�geblichen gesetzlichen Fristen erkennen kann, wann das Arbeitsverh�ltnis enden wird.
Quelle: // ARAG SE (2013)
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Auswahlentscheidung bei Versetzungen
(17.07.2013) Will ein Arbeitgeber Besch�ftigte aus dienstlichen Gr�nden versetzen, so hat er bei der Auswahl die Grunds�tze billigen Ermessens zu beachten. Eine Auswahl, die nur Besch�ftigte einbezieht, die vorher befristete Arbeitsvertr�ge hatten, ist unzul�ssig.
Quelle: // , (2013)
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Bestimmtheit einer ordentlichen K�ndigung - K�ndigungsfrist
(21.06.2013) Eine K�ndigung muss bestimmt und unmissverst�ndlich erkl�rt werden. Der Empf�nger einer ordentlichen K�ndigungserkl�rung muss erkennen k�nnen, wann das Arbeitsverh�ltnis enden soll. Regelm��ig gen�gt hierf�r die Angabe des K�ndigungstermins oder der K�ndigungsfrist. Ausreichend ist aber auch ein Hinweis auf die ma�geblichen gesetzlichen Fristenregelungen, wenn der Erkl�rungsempf�nger hierdurch unschwer ermitteln kann, zu welchem Termin das Arbeitsverh�ltnis enden soll.
Quelle: // , (2013)
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Berechnung des pf�ndbaren Einkommens - Nettomethode
(17.04.2013) Bei der Berechnung des pf�ndbaren Einkommens gem�� � 850e Nr. 1 Satz 1 ZPO gilt die sog. Nettomethode. Die der Pf�ndung entzogenen Bez�ge sind mit ihrem Bruttobetrag vom Gesamteinkommen abzuziehen. Ein erneuter Abzug der auf diesen Bruttobetrag entfallenden Steuern und Abgaben erfolgt nicht.
Quelle: // , (2013)
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K�ndigung bei fehlendem Attest
(14.02.2013) In einem Arbeitsvertrag kann wirksam vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, seine krankheitsbedingte Arbeitsunf�higkeit bereits am ersten Tag durch Vorlage eines �rztlichen Attests nachzuweisen. Laut ARAG Experten kann die Nichtvorlage des Attestes zu eine fristlosen K�ndigung f�hren
Quelle: // ARAG SE (2013)
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Arbeitgeber muss f�r Leistungsk�rzungen einstehen
(13.02.2013) Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt, die �ber eine Pensionskasse durchgef�hrt werden sollen, und macht die Pensionskasse von ihrem satzungsm��igen Recht Gebrauch, Fehlbetr�ge durch Herabsetzung ihrer Leistungen auszugleichen, so hat der Arbeitgeber laut ARAG aus dem arbeitsvertraglichen Grundverh�ltnis f�r die Leistungsk�rzung einzustehen.
Quelle: // ARAG SE (2013)
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Keine Auskunft �ber Ablehnung
(12.02.2013) Wird ein Bewerber abgelehnt, hat er grunds�tzlich keinen Anspruch auf Auskunft, warum seine Bewerbung nicht erfolgreich war. Allerdings kann laut ARAG die Verweigerung jeglicher Informationen ein Indiz f�r eine Diskriminierung sein.
Quelle: // ARAG SE (2013)
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Keine K�ndigung ohne L�sungsversuch
(07.02.2013) Bevor ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer auf Druck dessen Kollegen k�ndigen darf, muss er konkrete Ma�nahmen ergriffen haben, um die Konfliktsituation zu beseitigen. Ein Arbeitsverh�ltnis kann laut ARAG aber gerichtlich gegen Zahlung einer Abfindung aufgel�st werden, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bei einer Beh�rde anzeigt, ohne vorher mit ihm eine Kl�rung versucht zu haben.
Quelle: // ARAG SE (2013)
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Keine Verg�tung von �berstunden
(06.02.2013) Eine wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand versetzte beamtete Grundschullehrerin kann keinen finanziellen Ausgleich f�r in ihrem letzten Dienstjahr zu viel unterrichtete Stunden beanspruchen. F�r eine solche Zahlung gibt es laut ARAG keine gesetzliche Grundlage.
Quelle: // ARAG SE (2013)
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Fristlose K�ndigung f�r Stalker
(05.02.2013) Wer Arbeitskollegen bel�stigt und bedr�ngt, muss mit einer au�erordentlichen K�ndigung rechnen. In dem verhandelten Fall hatte ein Verwaltungsangestellter eine Leiharbeiterin mit einer Flut an E-Mails, Anrufen und dienstlich nicht begr�ndeten Besuchen im B�ro in unertr�glicher Art und Weise bel�stig, so ARAG Experten (BAG, Az.: 2 AZR 258/11).







