Satzungsleistungen nicht allen Versicherten bekannt

Krankenkasse �bernimmt OTC-Arzneimittel

Nur wenige Versicherte wissen, dass ihre Krankenkasse OTC-Arzneimittel als Satzungsleistung erstattet. Seit 2012 d�rfen Krankenkassen rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente (sogenannte OTC-Arzneimittel) erstatten. Basis daf�r sind Kassen individuell festgelegte Satzungsleistungen.

Aktuell erstatten etwa 60 Prozent der Krankenkassen ihren Versicherten OTC-Arzneimittel im Rahmen von Satzungsleistungen. Doch wissen viele gesetzlich Versicherte nicht, dass ihre Krankenkasse hier die Kosten �bernimmt. Dies zeigen aktuelle Ergebnisse des Deutschen Gesundheitsmonitors des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH).

Demnach wei� mehr als die H�lfte der Befragten nicht �ber das Thema Satzungsleistungen Bescheid und nur etwa jeder Vierte wei�, dass seine Krankenversicherung entsprechende Satzungsleistungen anbietet.

Gesetzlich Versicherte k�nnen ihre Apothekenrechnung zusammen mit der �rztlichen Verordnung (zum Beispiel einem Gr�nen Rezept) zur Erstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die H�he der Erstattung variiert je Kasse. Zudem gibt es bei den meisten Kassen Budgetgrenzen, bis zu der die Kasse die Kosten �bernimmt. Auch die Leistungen selber unterscheiden sich deutlich. Manche Krankenkassen erstatten hierbei nur anteilig die Kosten f�r die besonderen Therapierichtungen, wie pflanzliche, hom�opathische oder anthroposophische Arzneimittel. Andere Kassen erstatten wiederum alle OTC-Arzneimittel, allerdings nur in der Altersgruppe der 12- bis 18-J�hrigen. Bei Kindern bis 12 Jahre erstatten die Krankenkassen die Kosten f�r OTC-Arzneimittel ohnehin im Rahmen der sogenannten Regelversorgung.

Stellenwert von OTC-Arzneimitteln

OTC-Arzneimittel haben als sichere, wirksame und gut vertr�gliche Medikamente seit jeher einen hohen Stellenwert in der Arzneimitteltherapie. Sie genie�en bei Patienten wie auch �rzten einen guten Ruf. Daher setzen gerade viele Haus�rzte diese Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen ein. Dies ist nicht nur bei Erwachsenen, sondern gerade auch bei Kindern und Jugendlichen von gro�em Vorteil.

Welche Satzungsleistungen aktuell angeboten werden, k�nnen Versicherte bei ihrer Krankenkasse erfragen. Weitere Informationen und eine �bersicht zu den Satzungsleistungen erhalten Sie auch unter www.bah-bonn.de.

Ein Service powered by experten-netzwerk München
© 2015experten-netzwerk GmbHPelkovenstr. 8180992 M�nchenTel. +49 89 2196122-0Fax +49 89 2196122-20[email protected]
programming & cms by hmdata.de
Hallo, hier steht der Text des FlyIn.
Kann auch ein Bild sein.